Produktionsprozess einer Kartonheftmaschine

Aug 18, 2025

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Ein Blatt Pappe wird in den Heftbereich gelegt und ein Techniker stellt den Heftdruck entsprechend der Dicke der Pappe ein. Die Breite des Heftstützrahmens wird an die Länge und Dicke des Kartons angepasst.

Wenn der Karton zu dick ist, sollte das Personal beauftragt werden, den Heftbereich entsprechend zu verdünnen, um zu verhindern, dass das Deckblattpapier beim Heften gequetscht wird.

Die Heftung erfolgt entsprechend der Produktionsanweisung. Die Heftung sollte entlang der Mittellinie des überlappten Teils erfolgen, mit einer Abweichung von nicht mehr als 3 mm.

Der Heftabstand sollte gleichmäßig sein, wobei die erste und letzte Heftklammer 20 mm von der Ober- und Unterkante entfernt sein sollten. Der Abstand zwischen einzelnen Klammern sollte nicht größer als 55 mm und der Abstand zwischen zwei Klammern nicht größer als 75 mm sein. Der Prozessleiter und der Teamleiter können jeweils einen Karton nehmen und eine Erstinspektion durchführen. Während dieser Inspektion sollte der Karton natürlichem Licht ausgesetzt werden. Wichtige Punkte, die es zu beachten gilt, sind:
1. Die Nägel müssen fest sitzen und vollständig geheftet sein. Es dürfen keine überlappenden, fehlenden, verzogenen, gebrochenen, verbogenen oder falsch ausgerichteten Nägel vorhanden sein.
2. Beim Heften des Kartons müssen die beiden Teile ausgerichtet sein und es dürfen keine scherenförmigen Kanten vorhanden sein.
3. Nach dem Falten muss der fertige Karton quadratisch sein. Bei Kartons mit einer Gesamtabmessung von weniger als oder gleich 1000 mm darf der Unterschied zwischen den oberen Diagonalen 3 mm nicht überschreiten. Die Gesamtabweichung des Innendurchmessers von einwandigen Wellpappenkartons darf ±2 mm nicht überschreiten, und bei doppelwandigen Wellpappenkartons darf sie ±4 mm nicht überschreiten. Bei Kartons mit einer Gesamtabmessung von mehr als 1000 mm darf der Unterschied zwischen den oberen Diagonalen 5 mm nicht überschreiten. Die Gesamtabweichung des Innendurchmessers von einwandigen Wellpappenkartons darf ±3 mm nicht überschreiten, und bei doppelwandigen Wellpappenkartons darf sie ±5 mm nicht überschreiten.
4. Der Durchmesser der Ecklöcher darf 4 mm² nicht überschreiten und es dürfen keine merklichen Eckumwicklungen vorhanden sein. Der Spalt oder die Überlappung der Klappe darf 2 mm nicht überschreiten. Beim Nageln der Schachtel darf es nicht zu einer Nagelung auf dem Kopf- kommen. Außerdem dürfen zwei Kartonzuschnitte mit unterschiedlichen positiven und negativen Seiten, Sorten und Spezifikationen nicht falsch zusammengenagelt werden.

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